Leistungsnachweis für Kurzarbeitergeld

Viele Unternehmen haben Kurzarbeit angekündigt oder sind bereits in Kurzarbeit.

Wichtig dabei ist, dass die Stunden dokumentiert werden. Auch wenn 0% gearbeitet wird.

Zur Dokumentation der Stunden reicht es bei den Mitabeitenden mit Zeitwirtschaft, dass die IST Zeiten gestempelt werden. Bei 0% Arbeitseinsatz sind einfach keine Anstempelungen des Mitarbeitenden vorhanden.

Bei Unternehmen mit Vertrauensarbeitszeit ist dies anders. Hier reicht es nicht, einfach mitzuteilen, dass z.B. 50% gearbeitet wird. Darüber hinaus besteht ja die Möglichkeit, dass man auch bei angekündigter Kurzarbeit mehr als geplant arbeitet, sofern es notwendig ist.

Hier gilt es in jedem Fall einen Zeitnachweis mit IST Stunden zu schreiben. Wenn die Kurzarbeit auf 0% ist und der Mitarbeitende tatsächlich 0 Stunden geleistet hat, dann sollte trotzdem ein Zeitnachweis erstellt werden - halt eben mit 0 Stunden. 

In Kürze finden Sie in unserem Shop einen Beispiel-Leistungsnachweis zum Download.

Grundsätzlich kann nämlich im Rahmen von Prüfungen durchhaus mal die Forderung aufkommen, einen Nachweis zu liefern, ob und wie viel die Mitarbeitenden gearbeitet haben.

 

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