Kinderbetreuung während Corona - Verdienstausfall

Schulen und Kitas sind geschlossen und viele Eltern müssen ihre Kinder zu Hause betreuen. Jetzt hat der Bund beschlossen, Familien für die dadurch entstandenen Verdienstausfälle zu entschädigen. Die Auszahlung der Entschädigung übernimmt der Arbeitgeber, der beim zuständigen Landschaftsverband einen Erstattungsantrag stellen kann.

Aktuelle Details finden Sie hier:

https://www.corona-infektionsschutzgesetz-nrw.lwl.org/de/kinderbetreuung/

https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/entschaedigung_kinderbetreuung/kinderbetreuung.jsp

Leider sind noch keine entsprechenden Anträge hinterlegt. Es besteht aber die Möglichkeit sich auf den obigen Internetseiten anzumelden, um über die neuesten Entwicklungen informiert zu werden.

Ihr HR|next Team

 

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